Wird ein Behandlungsbedarf festgestellt, erhalten Sie und Ihr Kind ein Angebot einen kostenpflichtigen Termin (z. B. für Röntgenbilder, Stellen eines Antrags zur Unterstützung durch das Sozial-/Asylsozialamt, etc.) in der Schulzahnklinik zu vereinbaren. Sie können auch einen Termin bei einem/r Zahnarzt/ärztin Ihrer Wahl vereinbaren.